Reklamationsverfahren
1. EINLEITUNG
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- Die Handelsgesellschaft Den Braven SK s. r. o.. Firmensitz Polianky 17, 844 31 Bratislava, Slowakei, Firmenbuchnummer: 34 134 484, Eintrag im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Einlage. nr. 1778/T (weiter als „Die Handelsgesellschaft“, „Den Braven SK“, oder „der Verkäufer“), ist ein Handelsunternehmen, das bauchemische Produkte vertreibt. Diese Marken-Bauchemikalien werden vor allem wegen ihrer Qualität und Zuverlässigkeit geschätzt. Für den Fall, dass ein berechtigter und nachweisbarer Grund für die Ausübung von Produkthaftungsrechten seitens des Käufers vorliegt, erlässt die Handelsgesellschaft das folgende Reklamationsverfahren (weiter als „das Reklamationsverfahren“).
2. DEFINITIONEN
2.1 Der Verkäufer erlässt dieses Reklamationsverfahren im Einklang mit den Bestimmungen des § 18 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes Nr. 372/1990 Slg. über Ordnungswidrigkeiten (weiter als „das Verbraucherschutzgesetz“) und der § 619 bis 627 und § 652 bis 656 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch (weiter als „Bürgerliches Gesetzbuch“) und den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch (weiter als „Handelsgesetzbuch“).
Auslegung von Begriffen
- Verbraucherschutzgesetz – Gesetz Nr, 250/2007 Slg über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes Nr. 372/1990 Slg. über Ordnungswidrigkeiten.
- Bürgerliches Gesetzbuch – Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch.
- Handelsgesetzbuch – Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch.
- Vertrag – entweder der zwischen der Handelsgesellschaft und dem Kaufendem Unternehmer abgeschlossener Rahmenkaufvertrag, einschlieβlich aller Anhänge und Änderungen, gemäß § 409 des Handelsgesetzbuches, durch welchen der Verkäufer und der Käufer Teilkaufverträge über Waren und Produkte aus dem Portfolio der Gesellschaft abschlieβen, oder jeder schriftlicher oder mündlicher Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kaufendem Unternehmer gemäß § 409 des Handelsgesetzbuches, oder jeder schriftlich, oder mündlich geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Verbraucher gemäß § 588 des Bürgerlichen Gesetzbuches, aufgrund derer der Verbraucher Waren und Produkte aus dem Portfolio der Gesellschaft erwirbt.
- Rahmenkaufvertrag – bezeichnet den zwischen der Gesellschaft und dem Kaufendem Unternehmer abgeschlossenen Rahmenkaufvertrag einschlieβlich aller Anhänge und Ergänzungen gemäß § 409 des Handelsgesetzbuches, nach dem der Verkäufer und der Käufer Teilkaufverträge über Waren und Produkte aus dem Portfolio der Gesellschaft abschlieβen.
- Ware/Produkt – bezeichnet jedes Produkt oder jede Ware, dass der Verkäufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an den Kaufenden Unternehmer, oder an den Verbraucher verkauft. Eine Liste der Waren/Produkte ist auf der Website des Verkäufers www.distyk.at verfügbar.
- Verbraucher – ein Verbraucher/Käufer ist eine natürliche Person, die bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit, ihrer Anstellung, ihres Berufes oder in Ausübung ihrer Funktion handelt und die vom Verkäufer Waren/Produkte für ihren eigenen Gebrauch erworben hat.
- Kaufender Unternehmer – ein Kaufender Unternehmer ist eine juristische Person, ein Gewerbebetreibender, oder eine natürliche Person, die ein Unternehmen auf der Grundlage einer Sonderregelung betreibt, die beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit, ihrer Anstellung, ihres Berufes oder in Ausübung ihrer Funktion handelt.
- Reklamation – eine Reklamation ist die Geltendmachung der Haftung durch den Verbraucher oder den Kaufenden Unternehmer für Mängel an der verkauften Sache (Ware/Produkt), die der Verbraucher, oder der Kaufende Unternehmer vom Verkäufer gekauft hat.
- Reklamationsbearbeitung – das Reklamationsverfahren wird durch die Übergabe der reparierten Ware/des Produkts, den Ersatz der Ware/des Produkts, die Rückerstattung des Kaufpreises der Ware/des Produkts, die Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf die Ware/das Produkt, die begründete Ablehnung der Reklamation abgeschlossen. Niederlassung/Filiale des Verkäufers – eine Liste der Niederlassungen/Filialen des Verkäufers ist auf der Website des Verkäufers www.denbraven.sk zu finden.
- Ablauf-, Verbrauch oder Haltbarkeitsdauer – der Zeitraum, in der der Verkäufer garantiert, dass die Ware/das Produkt die vom Verkäufer angegebenen Eigenschaften aufweist. Dieser Zeitraum ist auf der Verpackung der Waren/Produkte angegeben.
- Gewährleistungsfrist – Zeitraum, in dem der Verbraucher, oder der Kaufende Unternehmer eine Reklamation beim Verkäufer geltend machen kann.
- Sachverständigengutachten: Stellungnahme eines Sachverständigen im Sinne des Gesetzes Nr. 382/2004 Slg. über Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer in seiner geänderten Fassung, oder eine Stellungnahme einer bevollmächtigen, notifizierten oder akkreditierten Person im Sinne des Gesetzes Nr. 264/1999 lg. Über technische Anforderungen an Produkte und über Konformität des Produkts, die Bereitstellung des vorgesehenen Produkts auf dem Markt und die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in ihrer geänderten Fassung oder die Stellungnahme einer vom Hersteller zur Durchführung von Garantiereparaturen befugten Person.
3. ANWENDUNGSBEREICH DES REKLAMATIONSVERFAHREN
- Das Reklamationsverfahren regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Verkäufers, als auch des Verbrauchers und des Kaufenden Unternehmers im Falle einer Reklamation, den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung der Haftungsrechte für Mängel der vom Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und/oder vom Kaufendem Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gekauften Ware/Produkte.
- Je nach Rechtsform gilt das Reklamationsverfahren wie folgt:
a) im Falle des Verbrauchers im Sinne von § 52 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet sich das Verfahren nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag, nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Verbraucherschutzgesetzes und diesem Reklamationsverfahren,
b) im Falle eines Kaufenden Unternehmers richtet sich das Verfahren nach dem abgeschlossenen Rahmenkaufvertrag, dem abgeschlossenen Vertrag, nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs und diesem Reklamationsverfahren. Die Bestimmungen des Reklamationsverfahrens, die sich auf den Verbraucher beziehen, gelten nicht für den Kaufenden Unternehmer.
4. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST, ABLAUF-, VERBRAUCH- ODER HALTBARKEITSDAUER
4.1 Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Verbraucher, oder der Kaufende Unternehmer eine Reklamation beim Verkäufer geltend machen kann.
4.2 Je nach Art der Ware/Produkt ist die Gewährleistungsfrist wie folgt festgelegt:
a) Im Falle von Waren/Produkten, die eine bestimmte Ablauf-, Verbrauch-, oder eine bestimmte Haltbarkeitsdauer haben, endet die Gewährleistungsfrist für die Waren/Produkte mit der Ablauf-, Verbrauch-, oder der Haltbarkeitsdauer.
b) bei Waren/Produkten, die keine bestimmte Ablauf-, Verbrauch-, oder keine bestimmte Haltbarkeitsdauer haben, gilt die Gewährleistungsfrist ab dem Datum der Lieferung von Waren/Produkten, wobei die Länge dieser Frist von der Rechtsform des Käufers abhängt.
4.3 Je nach der Rechtsform ist die Gewährleistungsfrist wie folgt festgelegt:
a) Im Falle des Verbrauchers beträgt die Gewährleistungsfrist für die Waren/Produkte gemäß Artikel 620 des Bürgerlichen Gesetzbuchs 24 Monate, ab dem Datum der Lieferung der Waren/Produkte, für Produkte, die auf der Verpackung keine angegebene Ablauf-, Verbrauch-, oder keine bestimmte Haltbarkeitsdauer haben. Für Waren/Produkte mit einer Ablauf-, Verbrauch-, oder einer bestimmte Haltbarkeitsdauer, läuft die Gewährleistungsfrist mit der Ablauf-, Verbrauch-, oder Haltbarkeitsdauer ab.
b) Im Falle eines Kaufenden Unternehmers beträgt die Gewährleistungsfrist für die Waren/Produkte 12 Monate ab dem Datum der Lieferung der Waren/Produkte, für Produkte, die auf der Verpackung keine angegebene Ablauf-, Verbrauch-, oder keine bestimmte Haltbarkeitsdauer haben. Für Waren/Produkte mit einer Ablauf-, Verbrauch-, oder einer bestimmten Haltbarkeitsdauer, läuft die Gewährleistungsfrist mit der Ablauf-, Verbrauch-, oder Haltbarkeitsdauer ab.
4.4 Der Verkäufer kann durch eine Erklärung im Garantieschein, der dem Käufer ausgehändigt wird, oder in der Werbung eine Garantie gewähren, die über den Umfang in diesem Reklamationsverfahren oder im Gesetz vorgesehener Garantie hinausgeht. Der Verkäufer hat die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie im Garantieschein anzugeben. Die vom Verkäufer an den Käufer ausgestellte Rechnung gilt als der Garantieschein.
4.5 Der Zeitraum von der Ausübung des Rechts auf Reklamation, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher/Kaufender Unternehmer die Sache nach Abschluss der Reparatur übernehmen sollte, wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher/Kaufendem Unternehmer eine Bestätigung über den Zeitpunkt der Ausübung des Rechts, sowie über die Reparatur und die Dauer der Reparatur auszustellen.
4.6 Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Annahme der Waren/Produkte durch den Verbraucher/Kaufenden Unternehmer, oder ab dem Zeitpunkt der Verweigerung der Annahme der Waren/Produkte durch den Verbraucher/Kaufenden Unternehmer, wobei die Verweigerung der Annahme der Waren/Produkte als verspätete Annahme der Waren/Produkte gilt.
4.7 Im Falle eines Austausches beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Erhalt der neuen Sache neu zu laufen. Das Gleiche gilt, wenn ein Teil, für das eine Garantie besteht, ersetzt wird.
4.8 Bei der Lieferung der Waren/Produkte erhält der Verbraucher/Kaufender Unternehmer eine Rechnung, die unter anderen den Namen und den Firmensitz des Verkäufers, das Verkaufsdatum, die Angaben des Käufers, die Bezeichnung und die Menge der Waren/Produkte, den Preis der einzelnen Waren/Produkte und den Gesamtpreis, sowie eine Erklärung des Verkäufers über die Dauer der Gewährleistungsfrist enthält. Diese Rechnung, oder ein anderer vom Verkäufer aufgestellter Steuerbeleg dient als der Garantieschein, den der Verbraucher/Kaufender Unternehmer bei einer Reklamation vorlegen muss.
5. ORT DER GELTENDEMACHUNG EINER REKLAMATION
5.1 Der Verbraucher kann in jeder Niederlassung/Filiale des Verkäufers, oder via e-mail unter info@distyk.at eine Reklamation einreichen.
5.2 Der Kaufende Unternehmer kann eine Reklamation bei der Niederlassung/Filiale des Verkäufers geltend machen, bei der die Waren/Produkte bestellt wurden, oder via E-mail unter info@distyk.at.
5.3 Die Reklamationen sind bei der für die Entgegennahme von Reklamationen zuständigen Person einzureichen. Bei dieser Person handelt es sich um den Rechnungsführer, und diese für die Entgegennahme von Reklamationen zuständige Person muss in jeder Niederlassung/Filiale des Verkäufers während der gesamten Betriebszeiten der jeweiligen Niederlassung/Filiale anwesend sein.
6. HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR MÄNGEL UND GELTUNGSMACHUNG EINER REKLAMATION
6.1 Der Verkäufer haftet dafür, dass die verkaufte Ware/das verkaufte Produkt die angegebene Qualität, Menge, das angegebene Maβ oder Gewicht hat, und frei von Mängeln ist, insbesondere den verbindlichen technischen Normen entspricht. Der Verkäufer haftet für die Mängel, die bei der Annahme der Ware/des Produkts aufgetreten sind, oder die während der Gewährleistungsfrist und/oder der Ablauf-, Verbrauch- oder Haltbarkeitsdauer auftreten.
2. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher/dem Kaufenden Unternehmer für Mängel an der verkaufet Ware/dem verkauften Produkt, die bereits bei der Übernahme der Sache durch den Verkäufer/den Kaufenden Unternehmer vorhanden waren, oder nach deren Übernahme, während der Gewährleistungsfrist und/oder während der Ablauf-, Verbrauch-, oder Haltbarkeitsdauer aufgetreten sind. Im Falle von Waren/Produkten, die zu einem reduzierten Preis verkauft werden, haftet der Verkäufer nicht für den Mangel, der als Grund für den reduzierten Preis, für den die Waren/Produkte verkauft werden, gilt.
3. Der Verbraucher/Kaufender Unternehmer ist verpflichtet, bei Erhalt der Waren/Produkte zu prüfen, insbesondere, aber nicht ausschlieβlich, ob ihm die richtigen Waren/Produkte in der richtigen Menge, mit der entsprechenden Beschreibung und zum vereinbarten Preis geliefert wurden. Gleichzeitig ist der Verbraucher/Kaufende Unternehmer verpflichtet, insbesondere, aber nicht ausschlieβlich zu prüfen, ob die Verpackung der Waren/Produkte nicht beschädigt, gerissen, zerrissen oder anderweitig verformt ist, die Abdeckfolie zerschnitten ist, ob die Spitze der Kartusche nicht zugedrückt, abgebrochen, abgerissen oder nicht vorhanden ist, ob nicht der Inhalt einer flüssigen Ware/eines flüssigen Produkts nicht ausgelaufen ist, ob bei der Ware/dem Produkt Aufkleber nicht fehlen, ob die Ware/das Produkt nicht anderweitig beschädigt ist, oder ob die Ware/das Produkt keine offensichtlichen Mängel aufweist.
4. Bei offensichtlichen Mängeln, Beschädigungen, oder Mängel bei der Lieferung der Ware/des Produkts, gemäβ dem vorigen Punkt dieses Reklamationsverfahrens, ist der Verbraucher/Kaufender Unternehmer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über die Mängel zu informieren. Der Verkäufer erstellt mit dem Verbraucher/Kaufendem Unternehmer einen Bericht über die festgestellten Tatsachen, falls der Verkäufer nicht in der Lage ist, die Mängel sofort nach der Übernahme der Ware/des Produkts, oder durch Ergänzung der fehlenden Ware/des Produkts zu beheben. Der Verbraucher/Kaufender Unternehmer ist verpflichtet, den Mangel der Ware/des Produkts, die die Ware/das Produkt bei der Lieferung hat, beim Verkäufer zu reklamieren, unverzüglich nach dem er die Möglichkeit hatte, die Ware/das Produkt zu prüfen.
5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Fabrikationsfehler von Waren und Produkten, oder andere Mängel, die durch unsachgemäßeβe, oder nachlässige Behandlung, Verwendung und Installation der gekauften Waren, unter Verstoßβ gegen deren Zweck, Gebrauchsanweisung oder Technische Datenblätter verursacht wurden. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf absichtliche oder unbeabsichtigte Beschädigung des Produktes, oder der Verpackung des Produkts, unzureichende oder Wartung, unsachgemäβe Lagerung, aufgrund natürlicher Veränderung der Materialen, aus denen die Ware hergestellt ist, oder aufgrund natürlicher Abnutzung, Beschädigung der Ware durch übermäβige Beanspruchung oder Handhabung entgegen den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen, oder allgemeinen Grundsätzen, oder dem Stand der Technik, bzw. dem Stand der Technik auf dem Gebiet, oder durch unqualifizierte Eingriffe oder Veränderung von Parametern. Gebrauchsanweisungen und Datenblätter für jedes Produkt sind online unter www.distyk.at verfügbar.
7. GELTENDMACHUNG UND BEARBEITUNG VON REKLAMATIONEN
7.1 Der Verbraucher/Kaufender Unternehmer hat das Recht, eine Reklamation in der betreffenden Niederlassung/Filiale des Verkäufers, schriftlich an der Adresse des Firmensitzes des Verkäufers, schriftlich an der E-mail Adresse info@distyk.at, oder an der Adresse einer Niederlassung/Filiale des Verkäufers gemäßβ diesem Reklamationsverfahren vorzubringen. Über die Reklamation wird ein Reklamationsbericht erstellt, der unter anderem folgende Angaben enthält:
a) Angaben zum Verbraucher/Kaufendem Unternehmer
b) Angaben zum Verkäufer – Name und Kontaktdaten des Verkaufsvertreters/der Niederlassung des Verkäufers
c) Reklamierte Ware/Produkt
d) Produkttitel
e) Produktionscharge
f) Herstellungsdatum
g) Ablauf-, Verbrauch-, oder Haltbarkeitsdauer
h) Volumen der reklamierten Ware/des reklamierten Produkts
i) Kaufnachweis
j) Kurze Beschreibung der Reklamation
k) Applikationsverfahren
l) Datum der Feststellung des reklamierenden Mangels
m) Datum der Reklamationsstellung
n) Unterschrift des Verkaufsvertreters
o) Unterschrift der Person, die den Reklamationsantrag stellt
p) Fotografien der reklamierten Ware/des Produkts
q)Fotografien vom Ort des Schadensfalls
7.2 Im Falle einer schriftlichen Reklamation, muss aus der Reklamation klar und deutlich hervorgehen, worauf sich die Reklamation bezieht, wer die Reklamation geltend macht, welche Waren/Produkte Gegenstand der Reklamation sind, welche Mängel geltend gemacht werden, wann und wie die Mängel aufgetreten sind.
7.3 Im Falle einer Reklamation ist der Verbraucher/Kaufender Unternehmer verpflichtet, die reklamierten Waren/Produkte bei der Reklamation zu übergeben. Im Falle der Nichtübergabe der Ware/des Produkts an den Verkäufer, wenn die Übergabe der Ware/des Produkts notwendig ist, um die vom Verbraucher/Kaufendem Unternehmer reklamierten Mängel festzustellen, und zu überprüfen, kommt der Verkäufer mir der Bearbeitung der Reklamation, für den Zeitraum, in dem die reklamierte Ware/das reklamierte Produkt nicht zur Verfügung steht, nicht in Verzug, und diese Zeit hat keinen Einfluss auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Tatsache der Nichtlieferung der reklamierten Ware/des reklamierten Produkts wird im Reklamationsbericht angegeben. Die Fristen für die Bearbeitung der Reklamation gemäßβ diesem Reklamationsverfahren beginnen mit dem Datum der Lieferung der reklamierten Ware/des reklamierten Produkts in der betreffenden Niederlassung/Filiale des Verkäufers, wobei diese Zeit den Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht beeinflusst.
7.4 Wenn es für die Bearbeitung der Reklamation erforderlich ist, muss der Verbraucher/Kaufender Unternehmer dem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers in gegenseitigem Einvernehmen die Möglichkeit geben, den Ort der physischen Installation der Waren/Produkte zu inspizieren.
7.5 Wenn der Verbraucher einen Anspruch geltend macht, ist der Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte gemäβ den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Verbraucherschutzgesetzes zu informieren.
7.6 Der Verkäufer ist Verpflichtet, jede Reklamation anzunehmen, die in Übereinstimmung mit diesem Reklamationsverfahren auf der Grundlage eines schriftlichen Reklamationsprotokolls vorgebracht wird, und ist verpflichtet diese Reklamation zu registrieren und zu bearbeiten. Bei der Einreichung einer Reklamation muss der Verbraucher/Kaufender Unternehmer dem Verkäufer die, für die Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitwirkung gewähren. Weigert sich der Verbraucher/Kaufender Unternehmer dem Verkäufer die für die Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren, haftet der Verkäufer nicht für die nicht ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung der Reklamation. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für die Folgeverluste, Schäden, zusätzliche Kosten oder Rückerstattungen, oder andere Ausgaben, die dem Verbraucher/Kaufendem Unternehmer entstehen.
7.7 Wird eine Reklamation von einer anderen Person, als der in den Unterlagen der reklamierten Ware/des reklamierten Produkts genannten Person geltend gemacht, so ist diese Person auβerdem verpflichtet, eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen, die sie zur Ausübung der sich aus der Gewährleistungsfrist ergebenden Rechte und Pflichten ermächtigt. Andersfalls ist der Verkäufer berechtigt, eine solche Reklamation nicht zu akzeptieren, und haftet nicht für die Folgeschäden, zusätzliche Kosten, oder Entschädigungen, oder andere Ausgaben, die dem Verbraucher/Kaufendem Unternehmer, oder der Person, die die Reklamation eingereicht hat, entstehen.
7.8 Der Verkäufer stellt dem Verbraucher/Kaufenden Unternehmer ein Dokument aus, das die Geltendmachung seiner Reklamation bestätigt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses Dokument spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Reklamation auszustellen.
7.9 Wenn der Verbraucher eine Reklamation geltend macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich zu bestimmen, in komplizierten Fällen spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen, ab dem Datum der Reklamation. In begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware/des Produkts erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation. Nach der Feststellung der Art und Weise der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation sofort bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später bearbeitet werden, jedoch darf die Bearbeitung der Reklamation nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern. Wenn die Annahme des Reklamationsgegenstandes durch den Verkäufer an einem späteren Tag, als dem Tag der Reklamation erfolgt, beginnen die Fristen für die Bearbeitung der Reklamation gemäßβ diesem Artikel der Reklamationsverordnung ab dem Tag der Annahme des Reklamationsgegenstandes durch den Verkäufer, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Annahme des Reklamationsgegenstandes unmöglich macht, oder verhindert. Nach Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Ware/das Produkt gegen eine neue Ware/Produkt umzutauschen.
7.10 Wird die Reklamation von einem Kaufenden Unternehmer erhoben, wird die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation vom Verkäufer, auf der Grundlage der Komplexität der technischen Bewertung der betreffenden Reklamation festgelegt. Die Fristen gemäß dem vorherigen Artikel dieses Reklamationsverfahren gelten nicht für den Kaufenden Unternehmer.
7.11 Die in diesem Artikel des Beschwerdeverfahrens genannten Fristen verlängern sich um die Zeit, die der Verbraucher/Kaufender Unternehmer durch seine unterlassene Mitwirkung, oder andere Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse verursacht hat.
7.12 Wenn innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf eine Reklamation für die Ware/das Produkt eingereicht hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zurückweisen; unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verbraucher nicht verpflichtet werden, die Kosten des Sachverständigengutachtens oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Sachverständigengutachten zu tragen. Der Verkäufer übermittelt dem Verbraucher spätestens 14 Tage nach Bearbeitung der Reklamation eine Kopie des Sachverständigengutachtens, dass die Ablehnung der Reklamation begründet.
7.13 Wenn der Verbraucher nach Ablauf von den ersten 12 Monaten nach dem Kauf eine Reklamation für die Ware/das Produkt eingereicht hat, und der Verkäufer die Reklamation abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, in dem Dokument zur Bearbeitung der Reklamation anzugeben, an wen der Verbraucher die Waren/Produkte zu dem Sachverständigengutachten schicken kann. Wird die Ware/das Produkt an die vom Verkäufer bestimmte Person geschickt, gehen die Kosten für die Sachverständigengutachten, sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, die angemessener Weise anfallen, zu Lasten des Verkäufers, unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Wenn der Verbraucher die Haftung des Verkäufers für den Mangel durch das Sachverständigengutachten nachweist, kann der Verbraucher den Anspruch erneut geltend machen, die Gewährleistungspflicht läuft während der Durchführung des Sachverständigengutachtens nicht ab. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation alle Kosten für das Sachverständigengutachten, sowie alle damit zusammenhängende Kosten zu erstatten, die in angemessener Weise entstanden sind. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht zurückgewiesen werden. Wenn der Verbraucher die Waren/Produkte zur Sachverständigengutachten an eine andere Person, als die vom Verkäufer im Dokument zur Bearbeitung der Reklamation angegebene Person schickt, gehen alle Kosten für dieses Sachverständigengutachten zu Lasten des Verbrauchers.
14. Nach Abschluss der Reklamation ist der Verbraucher/Kaufender Unternehmer verpflichtet, das reklamierte Produkt/die reklamierte Ware innerhalb einer einvernehmlich festgelegten Frist vom Verkäufer zu übernehmen. Wenn sich der Verbraucher/Kaufender Unternehmer und der Verkäufer nicht über die Frist für die Übernahme der Waren/Produkte einigen, hat der Verkäufer das Recht, die Frist für die Übernahme der Waren/Produkte zu bestimmen. Falls der Verbraucher/Kaufender Unternehmer die reklamierten Waren/Produkte auch auf Aufforderung des Verkäufers nach Abschluss der Reklamation nicht abnimmt, ist der Verkäufer berechtigt, dem Verbraucher/Kaufendem Unternehmer für jeden Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Verbraucher/Kaufender Unternehmer die reklamierten Waren/Produkte hätte abnehmen müssen, eine Lagergebühr in Höhe von 5 EUR für jeden Tag, an dem der Verbraucher/Kaufender Unternehmer die reklamierten Waren/Produkte nicht abnimmt, zu berechnen.
8. ANSPRÜCHE WEGEN MÄNGELN DER WARE/DES PRODUKTS
8.1 Wenn der Verbraucher/Kaufender Unternehmer der Gewährleistungsfrist, der Ablauf-, Verbrauch- oder Haltbarkeitsdauer eine Reklamation geltend gemacht hat, und die Reklamation feststellt, dass es sich bei dem behaupteten Mangel um einen Mangel handelt, für den der Verkäufer haftet, hat der Verbraucher/Kaufender Unternehmer Gewährleistungsanspruche für die Waren/Produkte.
8.2 Wenn es sich um einen Mangel handelt, der behoben werden kann, hat der Verbraucher das Recht, ihn kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beheben zu lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
8.3 Anstelle der Beseitigung des Mangels kann der Verbraucher den Ersatz der Ware/des Produkts, oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware/des Produkts betrifft, den Ersatz dieses Teils zu verlangen, mit der Ausnahme, dass dem Verkäufer im Verhältnis zum Preis der Ware/des Produkts, oder zur Schwere des Mangels unverhältnismäßig hohe kosten entstehen. Der Verkäufer kann die mangelhafte Ware/das mangelhafte Produkt immer durch eine einwandfreie Ware/ein einwandfreies Produkt ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen, wenn dies für den Verbraucher keinen schwerwiegenden Nachteil mit sich bringt.
8.4Wenn ein Mangel vorliegt, der nicht behoben werden kann, und der verhindert, dass die Ware/das Produkt ordnungsgemäß als Sache ohne Mangel genutzt werden kann, hat der Verbraucher das Recht, die Ware/das Produkt zu ersetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Verbraucher zu, wenn die Mängel zwar behebbar sind, der Verbraucher die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Als wiederholtes Auftreten eines Mangels gilt derselbe Mangel an der Ware/dem Produkt nach mindestens zwei vorangegangenen Reparaturen.
8.5 Bei anderen nicht behebbaren Mängeln (Mängel, die eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware/des Produkts als mangelfreie Sache nicht verhindern) hat der Verbraucher Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Sache.
8.6 Wenn die Lieferung einer mangelhaften Ware eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, kann der Kaufender Unternehmer:
a) die Beseitigung von Mängeln durch Lieferung von Ersatzware für die mangelhafte Ware, Lieferung der fehlenden Ware und die Beseitigung von Rechtsmängeln verlangen,
b) die Beseitigung der Mängel durch Reparatur der Ware verlangen, wenn die Mängel behebbar sind,
c) einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen, oder
d) vom Vertrag zurücktreten
Ein wesentlicher Vertragsbruch liegt vor, wenn die vertragsbrüchige Partei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste, oder zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung des aus dem Vertragsinhalt ersichtlichen Vertragszwecks, oder der Umstände des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehen konnte, dass die andere Partei im Falle eines solchen Vertragsbruchs kein Interesse an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen haben würde. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass die Vertragsverletzung nicht wesentlich ist.
8.7 Die Wahl zwischen den im Artikel 8.6 genannten Ansprüchen steht dem Kaufenden Unternehmer nur zu, wenn er dem Verkäufer die Mängel in einer rechtzeitig geschickten Mängelanzeige oder unverzüglich nach dieser Mängelanzeige anzeigt. Die Mängelanzeige gilt als Geltendmachung eines Anspruchs. Ein geltend gemachter Anspruch kann vom Kaufenden Unternehmer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht geändert werden. Stellt sich jedoch bei der Reklamation heraus, dass die Mängel an der Ware nicht behebbar sind, oder ihre Behebung unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, kann der Kaufender Unternehmer die Lieferung einer Ersatzware/eines Ersatzprodukts verlangen, wenn er den Verkäufer unverzüglich dazu auffordert, nachdem der Verkäufer ihn über diese Tatsache informiert hat. Wenn der Verkäufer die Mängel an der Ware nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist behebt oder wenn der Verkäufer vor Ablauf der Frist mitteilt, dass er die Mängel nicht beheben wird, kann der Kaufende Unternehmer vom Vertrag zurücktreten oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Zeigt der Kaufende Unternehmer seinen Anspruch nicht innerhalb der in dieser Klausel genannten Frist an, so ist er berechtigt, die Mängel der Ware wie bei einer unerheblichen Vertragsverletzung geltend zu machen.
8.8 Wenn die Lieferung mangelhafter Waren den Vertrag in nicht wesentlicher Weise verletzt, kann der Kaufende Unternehmer entweder die Lieferung der fehlenden Waren/Produkte und die Beseitigung anderer Mängel an den Waren oder einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Solange der Kaufende Unternehmer keinen Kaufpreisnachlass verlangt oder vom Vertrag nicht zurücktritt, ist der Verkäufer verpflichtet, die fehlende Ware zu liefern und die gesetzlichen Mängel der Ware zu beseitigen. Andere Mängel behebt der Verkäufer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die gewählte Art der Mängelbeseitigung für den Kaufenden Unternehmer keine unangemessenen Kosten verursachen darf.
9. ALTERNATIVE STREITBELEGUNG
9.1 Der Verbraucher hat das Recht, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, und um Abhilfe zu bitten, wenn er mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Reklamation bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder wenn er glaubt, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat.
9.2 Der Verbraucher hat das Recht, bei einer alternativen Streitbeilegungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens zu stellen, wenn der Verkäufer auf den Antrag gemäß Artikel 9.1 dieser Reklamationsverfahren negativ reagiert hat, oder innerhalb von 30 Tagen nach dessen Absendung nicht geantwortet hat. Der Antrag ist vom Verbraucher bei der zuständigen alternativen Streitbeilegungsstelle einzureichen; die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden, bleibt davon unberührt.
9.3 Wenn mehrere alternative Streitbeilegungsstellen für die alternative Streitbeilegung zuständig sind, hat der Verbraucher das Recht zu wählen, bei welcher von ihnen er den Vorschlag einreicht.
9.4 Die alternative Streitbeilegungsstelle, bei der der Verbraucher einen Vorschlag für die Einleitung einer alternativen Streitbeilegung einreichen kann, ist die Slowakische Handelsinspektion. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu wenden: https://ec.europa.eu/odr
Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns einbringen unter: info@distyk.at
10. DATENSCHUTZ
9.1 Der Verkäufer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck der Vertragserfüllung des Vertrages zwischen Ihnen und dem Verkäufer, und für vorvertragliche Maßnahmen, die auf Ihre schriftliche oder mündliche Anfrage, bzw. Bestellung erfolgen, die eine Geschäftsbeziehung zwischen der Handelsgesellschaft und Ihnen als unseren Vertragspartner errichtet, so wie auch Ihre personenbezogenen Daten, die Sie in dem Reklamationsbericht (weiter als „Der Vertrag“), insbesondere:
Stammdaten und Identifikationsdaten:
Diese Daten sind für den Vertragsabschluss und für die Vertragserfüllung erforderlich. Es handelt sich insbesondere um diese Datenkategorien:
- Vorname
- Nachname
- Titel, bzw. akademischer Grad
- Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer
- Anschrift, bzw. Firmensitz
- Personalausweisnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
Die personenbezogenen Daten werden für diese Zwecke nur im Umfang verarbeitet, der für die Vertragserfüllung und das Reklamationsverfahren erforderlich ist, und für die Zeit der Vertragsdauer. Die Bereitstellung von Daten für den Vertragsabschluss ist freiwillig, aber für das Zustandekommen des Vertrages und seiner späteren Erfüllung notwendig. Die Verpflichtung, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, wenn die Handelsgesellschaft dazu gesetzlich oder durch die einschlägige Gesetzgebung verpflichtet ist, ist für die Handelsgesellschaft bindend, vor allem im Fall der Weitergabe personenbezogener Daten an staatliche Behörden und Institutionen, wo die Nichteinhaltung Sanktionen gegen die Handelsgesellschaft zur Folge haben kann. Die personenbezogenen Daten werden in Papier- und elektronischer Form archiviert. Die Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Reklamationsverfahren einseitig zu ändern. Die Gültigkeit und Wirksamkeit des neuen Reklamationsverfahrens treten mit der Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers, sowie mit ihrer sichtbaren Anbringung in allen Niederlassungen/Filialen des Verkäufers in Kraft.
10.2 In Angelegenheiten, die in diesem Reklamationsverfahren nicht geregelt sind, gelten für den Verbraucher die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Verbraucherschutzgesetzes, für den Kaufenden Unternehmer die entsprechenden Bestimmungen des abgeschlossenen Rahmenkaufvertrages und des Handelsgesetzbuches, sowie die Bestimmungen anderer zusammenhängender Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik.
10.3 Dieses Reklamationsverfahren tritt am 01.05.2024 in Kraft